Wasser wird immer kostbarer – Landkreis Havelland erlässt Allgemeinverfügung
Nach dem Juni 2026 mit Rekord-Hitze war das wohl nur eine Frage der Zeit: Der Landkreis Havelland verbietet die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, teilweise auch die aus Grundwasser, mit dem in der Regel Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen gewässert werden.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland im Wortlaut: „Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer des Landkreises Havelland verboten. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser wird bis zum 30. September 2026 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr verboten. Dies schließt die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz mit ein. Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Auch die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen. Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft.“
Im Kern heißt das beispielsweise für Kleingärtner und Grundstücksbesitzer, die bislang ihre Flächen mit Wasser aus der Havel, aus Seen oder anderen angrenzenden Gewässern wässerten, dass das bis 30. September 2026 verboten ist. Mit hochgepumptem Grundwasser darf täglich nur noch ab dem Abend bis zum Vormittag gewässert werden, wofür man in der Regel Sprenger nutzt. Gießkanneneinsatz bleibt beispielsweise auf Friedhöfen und bei kleineren Pflanzungen erlaubt. Umweltdezernent Michael Koch: „Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der ausbleibenden Niederschläge im Jahresverlauf und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“
Dazu lässt der Landkreis Havelland unter anderem wissen: „Das Jahr 2025 erreichte im Mittel nur 80 % der mittleren Niederschlagshöhen. So wurden an der Station Rathenow nur 445 mm von sonst üblichen Regenspenden von 554 mm gemessen. Dieses Niederschlagsdefizit konnte auch im bisherigen Jahresverlauf nicht ausgeglichen werden. Verstärkt wird dieser negative Trend durch eine weiter ansteigende Jahresmitteltemperatur (+1,5 °C für das Land Brandenburg) in Verbindung mit einer jahreszeitlich längeren Sonnenscheindauer (+23 % in 2025). Das letzte Juniwochenende 2026 brachte an drei aufeinanderfolgenden Tagen neue Rekordwerte bei der Tageshöchsttemperatur.“
In der Folge habe das Niederschlagsdefizit erneut zu extrem fallenden Abflüssen an der Havel und ihren Nebenflüssen geführt. Seit Anfang Juni seien die Abflüsse an den Fließgewässern unter den kritischen Bereich der ökologischen Mindestwasserführung gefallen.
Ferner würde die Mehrzahl der Grundwassermessstellen einen fallenden Trend und somit keine Neubildung anzeigen. Die Grundwasserstände aus dem Vorjahr (2025) wären auch im Jahr 2026 weiter unterschritten worden. Ausgetrocknete Böden sowie die immer häufiger auftretenden Wetterextreme würden dafür sorgen, dass Regenspenden nicht im Untergrund versickern und somit auch nicht zur Grundwasserneubildung beitragen. Vielmehr würden die niedergegangenen Regenspenden oberflächlich abfließen.





