Was das Erzbistum Berlin an verkaufsoffenen Adventssonntagen in Rathenow stört
Zu verkaufsoffenen Sonntagen in Rathenow besteht eine unbequeme Wahrheit: Was bei Konsumenten und Einzelhändlern eher selbstverständlich scheint, trifft im katholischen Erzbistum Berlin zum Teil und bei der Gewerkschaft Verdi auf völlige Ablehnung.
Verkaufsoffene Sonntage werden alle Jahre in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In der Regel holt die Kommune zuvor Stellungnahmen ein, die sie vor Beschlussfassung vorlegt. Das ist auch der Fall, wenn es nun um die „ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Rathenow im Jahr 2026“ geht.
Das katholische Erzbistum Berlin äußert gegen einen verkaufsoffenen Sonntag nach Ostern (gekoppelt an die Frühlingsgalerie / 12. April), einen Stadtfestsonntag (6. September) und einen Weinfest-Sonntag (18. Oktober) keine grundsätzlichen Einwände. Allerdings spricht man sich klar gegen verkaufsoffene Sonntage am zweiten und dritten Advent (6. und 13. Dezember) aus, die wie gewohnt den Weihnachtsmarkt flankieren sollen.
Zum ersten Termin heißt es: „Der zweite Adventssonntag ist liturgisch ein besonders geschützter Tag der Vorbereitung auf Weihnachten. Aus kirchlicher Sicht sprechen sowohl pastorale Gründe als auch verfassungsrechtliche Überlegungen gegen eine Ladenöffnung an diesem Tag. Adventssonntage sind in mehreren Bundesländern ausdrücklich von Sonntagsöffnungen ausgenommen. Auch wir halten eine Öffnung an diesem Datum für nicht gerechtfertigt.“ Zum zweiten Termin lässt die katholische Kirche wissen: „Der dritte Adventssonntag besitzt ebenfalls eine hohe geistliche Relevanz. Eine zweite Öffnung innerhalb der Adventszeit untergräbt den Charakter der Ausnahme im Sinne des Gesetzes. Auch diesen Termin lehnt das Erzbistum Berlin ausdrücklich ab.“
Der Stadtverordnetenversammlung liegen ferner die von der Stadt eingeholten Stellungnahmen des Handelsverbands Berlin-Brandenburg (HBB), der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam sowie der Gewerkschaft Verdi vor. Während HBB und IHK keine Bedenken äußern, weist Verdi auf die komplexen gesetzlichen Voraussetzungen hin, unter denen verkaufsoffene Sonntage überhaupt möglich sind. Die Gewerkschaft äußert sogar Zweifel daran, dass die Anlässe ausnahmsweise Öffnungen rechtfertigen würden. Sie hat die Beschäftigten des Einzelhandels im Blick und lässt wissen, dass sie Sonntagsöffnungen grundsätzlich ablehnt.
Alle Stellungnahmen im Wortlaut sind im Ratsinformationssystem auf www.rathenow.de zu finden. Die Entscheidung über die verkaufsoffenen Sonntage treffen die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch, 4. März.





