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Montag, 17. August 2026

Stallpflicht wegen Geflügelpest aufgehoben: Züchter im Havelland können aufatmen

Havelland, Rathenow
Ente
Ente an der Havel in Premnitz: Wer Geflügel züchtet im Landkreis Havelland, kann es wieder ins Freie lassen. Foto: René Wernitz / Archiv

Der Landkreis Havelland war seit Oktober 2025 von der Geflügelpest im Wildvogelbestand betroffen. Überwiegender Teil verendeter Vögel waren hier auf Vogelzug gen Süden rastenden Kraniche. Aufstallungspflicht bei Geflügelhaltung besteht inzwischen nicht mehr. Ein Resümee.

Der erste positiv bestätigte Fall im Landkreis wurde am 23. Oktober 2025 festgestellt. Im Naturpark Westhavelland rasten jährlich zehntausende Gänse und Kraniche. Im Dezember 2025 fand in Ketzin/Havel ein Eintrag des Erregers in einen Hausgeflügelbetrieb statt. Bereits Wochen zuvor hatte es Virus-Einträge in Hausgeflügelbeständen in den benachbarten Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Oberhavel gegeben. Die dort verordneten Überwachungszonen reichten jeweils ins Havelland hinein.

Hier waren Tierhalter der Stadt Ketzin/Havel, der Stadt Nauen, der Gemeinden Märkisch-Luch und Wustermark sowie der Orte Tietzow und Börnicke von erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen betroffen. So durften auch Erzeugnisse des Geflügels, so etwa Eier oder Fleisch, nicht transportiert oder verkauft werden.

Seit 29. Oktober 2025 galt allgemeine Stallpflicht für Geflügelhalter im gesamten Landkreis Havelland. Der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln war zu unterbinden. Die Tiere durften nur in einer nach oben überdachten Voliere ins Freie.

In den verhängten Schutz- und  Überwachungszonen sind insgesamt rund 300 Geflügelhalter angemeldet. Davon wurden rund 80 Tierhalter überprüft. Die Tierärzte des kreislichen Veterinäramts haben die Biosicherheit (beispielsweise Aufstallung, Reinigungs- und Desinfektion) begutachtet und die Tiergesundheit kontrolliert. In Beständen von Haltern, die sehr nahe am Ausbruchsherd ansässig sind, wurden auch Laboruntersuchungen veranlasst. Durch die zügig eingeleiteten Maßnahmen haben sich andere Tiere nicht angesteckt. Die Aufstallungspflicht wurde zum 22. Januar 2026 für den gesamten Landkreis aufgehoben.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine derzeit weltweit vorkommende Seuche unter Wildvögeln und bei Hausgeflügel. In den USA sind in der Zwischenzeit auch Milchkühe betroffen. Gelegentlich werden bei Hauskatzen milde Infektionen festgestellt. Seit Dezember 2025 geht das Infektionsgeschehen in ganz Europa allmählich zurück. Dennoch wird weiter davon ausgegangen, dass das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands hoch ist. Es wird derzeit weiterhin von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands ausgegangen.

Das Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wird als hoch eingeschätzt. Daher sollten Geflügelhalter auch weiterhin auf freiwilliger Basis ihre Tiere schützen. Reinigung und Desinfektion sowie Beschränkung des ungehinderten Personenzugangs in Tierhaltungen kann dazu beitragen, Ausbreitungen zu verhindern.

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