Stadt Brandenburg an der Havel erlässt Allgemeinverfügung – Nutzung von Grundwasser nur noch zwischen 18.00 und 8.00 Uhr erlaubt
In den benachbarten Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark gelten bereits Allgemeinverfügungen. Ab sofort gilt auch eine in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Hintergrund seien die anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge – trotz vereinzelt üppiger Regengüsse – sowie überdurchschnittlich hohe Temperaturen und wiederkehrende Hitzeperioden, die zu einer erheblich erhöhten Verdunstung führen würden, wie es aus dem Rathaus heißt.
Per Allgemeinverfügung, die zunächst bis zum 31. August 2026 gelten soll, wird die Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Rahmen von Eigentümer- und Anliegergebrauch untersagt. Das betrifft insbesondere das Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben. Ausgenommen sind lediglich Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen.
Auch die Nutzung von Grundwasser wird eingeschränkt. Private Grün- und Gartenflächen dürfen nur noch zwischen 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr bewässert werden. Etwas anders ist das im Landkreis Havelland.





