„Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“: Wobei schon sehr viele junge Leute bis 17 Jahren als Tatverdächtige ermittelt werden
Nicht nur Besitz, Herstellung und Erwerb, sondern auch die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Darstellungen steht unter Strafe. Überraschend, welche Altersgruppe unter Tatverdächtigen besonders stark vertreten ist.
Bei „Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ hat man am ehesten pädophile Männer als Täter im Sinn. Zu einem Straftatbestand sei Eltern ein Blick ins kürzlich veröffentlichte „Bundeslagebild“ angeraten. Es stammt vom Bundeskriminalamt (BKA). In Deutschland wird in kinderpornografische (Opfer im Alter bis 13 Jahre) und jugendpornografische Darstellungen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) unterschieden.
Laut Bundeslagebild („Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“) wurden im Vorjahr 41.677 Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sowie 34.819 Tatverdächtige ermittelt – hiervon 59 Prozent im Alter bis zu 24 Jahre. Zu je 22 Prozent waren Kinder im Alter von bis zu 13 sowie Jugendliche bis 17 Jahre die Tatverdächtigen.
Bei jugendpornografischen Darstellungen wurden 11.515 Fälle registriert. Unter den 9.967 ermittelten Tatverdächtigen ragt zu 46 Prozent die Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen heraus. Alle Gruppen bis 24 Jahre summieren sich hier auf einen Anteil von 74 Prozent.

Schon seit längerem läuft im Land Brandenburg die mit „Sei kein Teil davon!“ überschriebene Kampagne gegen die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie. Sie soll junge Leute sensibilisieren, sich nicht strafbar zu machen, indem sie derartige Inhalte (beispielsweise in Gruppenchats) unbedacht teilen oder verbreiten. Dies können Memes, Gifs, Fotos, Videos, Sticker oder auch Texte sein. Die Polizei produzierte zur Kampagne zwei Videoclips.
Wer vermutet, dass digitale Inhalte kinder- oder jugendpornografisch sein könnten, wende sich an die örtliche Polizeidienststelle und frage dort nach, was man tun soll: „Machen Sie selbst keine Screenshots, denn damit gelangen Sie in den Besitz von kinder- oder jugendpornografischem Material und können sich unter Umständen selbst strafbar machen“, so ein wichtiger Hinweis der Polizei. Das Rathenower Polizeirevier befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Straße 42 – telefonisch erreichbar unter 03385/5500.





