Neu ab Christi Himmelfahrt 2026: Verbotszonen für Alkohol in Rathenow
Die Stadt Rathenow erlässt zum 14. Mai 2026 (Christi Himmelfahrt) eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums alkoholhaltiger Getränke im Bereich des Alten Hafens, des Schleusenplatzes sowie entlang des östlichen Weges am Rathenower Stadtkanal.
Ziel der Maßnahme sei es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken sowie die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher sowie der Gewerbetreibenden nachhaltig zu verbessern, wie es aus dem Rathaus heißt.
In den vergangenen Monaten wäre es in dem betroffenen Bereich zunehmend zu Beschwerden über Lärmbelästigungen, aggressive Verhaltensweisen und Verschmutzungen gekommen. Vor allem in den Abend- und Nachtstunden hätten sich dort regelmäßig größere und kleinere Gruppen zum gemeinsamen Aufenthalt und Alkoholkonsum getroffen. Dabei seien wiederholt Ruhestörungen durch laute Musik und lautstarke Gespräche festgestellt worden. Auch Pöbeleien, Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Passanten, Anwohnenden und Kundinnen und Kunden angrenzender Geschäfte seien gemeldet worden. „Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Alten Hafen und den Kirchberg, aber auch Gäste der dortigen Pensionen sowie Bootstouristen, die die öffentlichen Liegeplätze nutzen. Viele Menschen meiden den Bereich inzwischen oder fühlen sich dort nicht mehr sicher. Hinzu kommen regelmäßig erhebliche Verschmutzungen durch zurückgelassenen Müll sowie Verunreinigungen im öffentlichen Raum.“
Die Stadt Rathenow habe bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern, wie es weiter heißt. Dazu würden verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt, Polizei und Sicherheitsdienste sowie Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit gehören: „Diese Maßnahmen führten jedoch nicht zu einer dauerhaften Entspannung der Lage.“
Per Allgemeinverfügung wird der Konsum alkoholhaltiger Getränke auf öffentlichen Flächen innerhalb des festgelegten Bereichs ganztägig untersagt. Ebenfalls verboten ist das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn erkennbar ist, dass diese vor Ort konsumiert werden sollen. Ausgenommen bleiben die genehmigten Außenbereiche von Gaststätten. In begründeten Einzelfällen oder bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt können Ausnahmen zugelassen werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Straße Am Alten Hafen ab der Bergstraße einschließlich der Kirchbergbrücke, den Bereich entlang des Alten Stadthafens mit Steganlage, den Schleusenplatz, die Unterquerung der Berliner Straße sowie den Weg entlang des östlichen Stadtkanals bis zur Fußgängerbrücke am Rewe-Markt. Die Berliner Straße selbst ist von der Regelung ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Stadt will die Entwicklung der Situation in diesem Zeitraum beobachten und gemeinsam mit Polizei, Anliegenden und weiteren Beteiligten auswerten.





