Friedhöfe, Sportplätze, Havellandhalle in Rathenow – Gebührenordnungen wurden zum Politthema
Von der Stadt Rathenow abverlangte Gebühren sind alle Jahre ein wiederkehrendes Thema in der Stadtverordnetenversammlung. Worum es in der vorigen Sitzung ging.
Am 4. März beschlossen die Stadtverordneten einstimmig die Anpassungen von vier Gebührenordnungen. Aber dieses Mal ging es um keine, oder kaum Erhöhungen. Da können die Rathenower also aufatmen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, für die Einnahmen aus der Vermietung von städtischen Sportstätten Umsatzsteuer abzuführen. Außerdem ist in den entsprechenden Gebührensatzungen jeweils der Gesamtpreis, also Bruttopreis, auszuweisen. Deshalb mussten nun die Gebührenordnungen für Sportstätten, die Havellandhalle und den Kinder- und Jugendtreff im Freizeithaus Mühle, in denen bisher noch Netto-Preise ausgewiesen waren, rechtlich angepasst werden.
Auf eine deutliche Erhöhung des Gesamtpreises wurde, trotz gestiegener Betriebs- und Personalkosten, aus sozialen Gründen verzichtet. Es wurde lediglich ein Aufrunden der umgerechneten Gebührensätze vorgenommen, um zum Einen die monatliche Abrechnung für die Verwaltung zu vereinfachen und um zum Anderen, die Gebührenbescheide für die Vereine leichter nachvollziehbar zu gestalten.
Bei der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rathenow – Weinberg, Rathenow-West, Neufriedrichsdorf, Ortsteil Göttlin und Ortsteil Steckelsdorf – handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Diese hat keine Auswirkung auf die Gebührensätze.





