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Freitag, 4. September 2026

Fall aus dem Havelland: Polizei-Hauptkommissar aus Berlin in Potsdam vor Gericht

Falkensee, Potsdam, Schönwalde-Glien
Ein gelbes, zweistöckiges Backsteingebäude im roten Backsteinakzenten und Flachdach.
Ein zunächst vor dem Amtsgericht in Nauen (Foto) verhandelter Fall eines alkoholisiert radfahrenden Polizisten aus Berlin, der von zwei brandenburgischen Beamten zwischen Falkensee und Schönwalde-Glien gestoppt wurde, ist mittlerweile vor dem Landgericht Potsdam gelandet. Foto: Sandra Euent

Was mag passieren, wenn zwei Polizisten aus dem Havelland einen alkoholisierten, Schlangenlinien ziehenden Radfahrer zwischen Falkensee und Schönwalde-Glien anhalten? Und der Radfahrer selbst Kommissar in Berlin ist? Läuft es professionell ab? Ist der ertappte Beamte einsichtig? Oder bittet er um die “ich-bin-auch-Polizist”-Nachsicht und sieht, ob es klappt? ​

Als Kollege aus der Hauptstadt gibt er sich zwar erkennen, aber danach, so erinnern sich die beiden Brandenburger Beamten, die den privat radelnden Kollegen am Herrentag 2023 erstmal pusten lassen, an unschöne Sätze. Vor dem Amtsgericht Nauen im Februar 2025 wird der erfahrenere der beiden jungen Kollegen mit „Er belächelte unsere Dienstränge, er würde so etwas ausbilden“ protokolliert. Sein jüngerer Kollege sagt, der angetrunkene Radfahrer, selbst Polizeihauptkommissar, habe seinen Kollegen als „lächerlichen Kommissar“ bezeichnet.​

Dann, so steht es in der damaligen Strafanzeige, bot der Berliner Beamte ihnen sogar 100 Euro, wenn sie ihn nicht zur Blutprobe ins Krankenhaus mitnehmen würden – was sie nicht machen und wo später mit 1,65 Promille seine absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt wird. ​

Ein Polizist mit fast 40 Jahren Berufserfahrung, der Kollegen wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad erst beschimpft und dann zu bestechen versucht? Vor dem Amtsgericht Nauen gingen die Erinnerungen der beiden Brandenburger auseinander, einer erinnerte sich an 10 Euro, ein anderer zunächst nicht an das Geldangebot, später dann doch. ​

Das Amtsgericht Nauen verhängte vor eineinhalb Jahren eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro, also 13.000 Euro. Damit würde er als vorbestraft gelten. Der fast 60-Jährige ging in Berufung, die am Freitag, 28. August 2026, vor dem Landgericht Potsdam verhandelt wurde. Anders als noch in Nauen bestritt der Polizist das Geschehen jetzt nicht mehr. Nach der ersten Gerichtsverhandlung habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass er „ganz schöne Lücken“ von dem Tag hat. An den Gegenverkehr auf dem Radweg, die man auf dem Video sieht, hätte er auch keine Erinnerung mehr. In der zweiten Instanz wollte er nicht mehr bestreiten, dass er den Kollegen Geld angeboten hat. „Es tut mir fürchterlich leid, man macht so etwas nicht“, sagte er am Freitag.​

Gern hätte sich der Angeklagte bei den Brandenburger Beamten entschuldigt – einer war im Urlaub, den anderen hat offenbar die Gerichtspost mit der Ladung nicht erreicht. Ihre früheren, oben stehenden Aussagen aus Nauen wurden verlesen. Die möglichen Folgen für Beamte kannten am Freitag die meisten im Saal des Potsdamer Landgerichts, für Staatsanwälte und Richter gilt ein vergleichbares Dienstrecht. Verglichen mit Angestellten winken im Alter hohe Bezüge – wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt. Gegen den Berliner Polizisten läuft ein Disziplinarverfahren, eine Mitarbeiterin der zuständigen Behörde war auch im Gerichtssaal.​

Und das Urteil? Nachdem der Angeklagte die Bestechung nicht mehr bestritt und Reue zeigte, beantragte Oberstaatsanwalt Gunther Rauche von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Neuruppin insgesamt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, obwohl er anmerkte, dass ähnliche Versuche zum Beispiel an der Grenze eher im Bereich von Bewährungsstrafen liegen – also ab sechs Monaten aufwärts. ​

Der Vorsitzende Richter Sebastian Hentschke und seine beiden Schöffen erkannten neben der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr letztlich auf einen minderschweren Fall der Bestechung und verhängten 80 Tagessätze zu je 130 Euro, also mehr als 10.000 Euro Geldstrafe. Wie es sich auswirkte, dass der Angeklagte als Polizist und nicht als Zivilist die Brandenburger Polizisten zu bestechen versuchte, wurde nicht erörtert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, als vorbestraft würde er damit aber nicht gelten.​

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