Ex-Frau in Rathenow erstochen – leidet der Angeklagte unter paranoider Schizophrenie?
Rathenow im Juni 2025: War der 51-jährige Quoc D. schuldunfähig, als er seine Ex-Frau brutal im Imbiss an der Mittelstraße erstach? Das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen legt das nahe – und wurde am Landgericht Potsdam von allen Seiten sehr kritisch hinterfragt.
Nach Ansicht der Gutachterin leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie – und das schon seit mehr als 30 Jahren. Nach ihrer Ansicht habe die Krankheit begonnen, als er mit etwa 20 in Vietnam nicht im gelernten Beruf arbeitete, sondern ungelernt bei einem Familienmitglied. Die Familie habe auf ihn aufgepasst. Später war er dreimal in Krankenhäusern in Behandlung, bevor er nach Deutschland heiratete. Medikamente, die ihm verschrieben wurden, setzte er später wieder ab, als er sich gut fühlte.
Für das Urteil der 1. Strafkammer kommt es darauf an, ob D. bei der Tat unter dem Eindruck der Krankheit handelte und deshalb seine Schuldfähigkeit in Frage steht, oder ob Krankheit und Tat nichts miteinander zu tun haben. Im ersten Fall käme D., was auch die Gutachterin empfiehlt, vermutlich in ein psychiatrisches Krankenhaus, im zweiten Fall wohl für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Woraus die Gutachterin die Verbindung aus Krankheit und Tat folgerte, war nicht leicht nachzuvollziehen. Seine hektischen Bemühungen, nach der Tat bei Feuerwehr und Passanten Hilfe zu holen und im Imbiss Sachen beiseite zu stellen, damit Helfer besser an die mit sechs Stichen verletzte Frau herankamen, verstand die Gutachterin als typisch für die Erkrankung und die Staatsanwältin als nachvollziehbare Reaktion.
Der Angeklagte hatte seine tödliche Tat mit Herabwürdigungen durch seine Ex-Frau zu erklären versucht. Offenbar arbeitete er auch selbst in dem Asia-Imbiss, obwohl sich die örtlichen Polizisten bei ihrem Essenskauf daran nicht erinnern konnten. Während die Inhaberin in ihrer Heimat war, erteilte sie ihrem Ex-Mann per Chat detaillierte Anweisungen, wie Nudeln, Reis und Hähnchen vorbereitet und gekocht werden sollen. Verwandte beschrieben, dass er sich nicht genug unterstützt gefühlt haben soll. Allerdings fanden die Ermittler auch neuere harmonische Familienfotos der beiden vermeintlichen Ex-Partner auf den ausgewerteten Mobiltelefonen.
Fast hätte der fünfte Verhandlungstag am Dienstag, 31. März 2026, noch eine andere Wendung genommen. Nach dem ausführlichen Gutachten kündigte der sichtbar überraschte Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Kinder an, die neue Situation mit den beiden Kindern besprechen zu wollen. Eventuell würden sie doch noch aussagen, was sie bisher nicht getan hatten, und zwar zu den gemeinsamen Tagen vor der Tat. Der Vorsitzende Richter, Bodo Wermelskirchen, konnte darin keinen Gewinn erkennen – schließlich hatte der Sohn gelogen, als er den sich vom Tatort entfernenden Mann als entfernten Bekannten bezeichnete. Ob die Kinder noch in den Zeugenstand treten, dürfte sich am 7. April entscheiden. Dann soll auch plädiert und unter Umständen ein Urteil gefällt werden.





