Es geht um Drogenhandel und Sex mit Minderjährigen – mutmaßlicher Dealer vor dem Landgericht Potsdam angeklagt
Im Sommer 2023 starb eine junge Rathenowerin an der Ecstasy-Pille „Blue Punisher“. Zwei Jahre später probieren erneut zwei junge Mädchen die gefährliche Chemo-Droge. Eines fällt in Ohnmacht, wacht wieder auf, wird wieder ohnmächtig. Jetzt steht ihr mutmaßlicher Drogendealer aus Brandenburg an der Havel vor Gericht.
Die beiden Mädchen, im Sommer 2025 nur 13 und 15 Jahre alt, waren nicht die einzigen minderjährigen Kundinnen des angeklagten Brandenburgers. Am 28. Januar – dem vierten Verhandlungstag vor dem Landericht Potsdam – räumte der 21-Jährige über seinen Anwalt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend ein. Danach verkaufte er an fünf Minderjährige aus der Umgebung über mehrere Monate Cannabis und zahlreichen Chemo-Drogen und Tabletten.
Mehrfach erwähnte sein Anwalt, dass die Jugendlichen seinen Mandanten angesprochen hätten – einmal sogar auf dem Campusfest der Technischen Hochschule Brandenburg. Die Minderjährigen, fast alles Mädchen, erzählten, sie hätten an seinem Instagram-Status sehen können, was er alles im Angebot hat.
Mit zwei minderjährigen Mädchen war der Angeklagte auch in Beziehungen und konsumierte mit ihnen gemeinsam Drogen – das ist strafbar! Eines der Mädchen, heute 16, beschrieb ihre Versuche, von den Drogen und vom Angeklagten immer wieder loszukommen, was ihr trotz Therapieversuchen über Monate hinweg nicht gelang. Die Wohnung, in der beide lebten, sei immer voll mit Minderjährigen gewesen, die dort abhingen und auch Drogen konsumierten, sagte sie.
Den gemeinsamen Sex nahm der Angeklagte öfter per Handy auf und teilte die Aufnahmen auch mit anderen. Deshalb ist der Mann auch wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften angeklagt. Davon will das Mädchen lange nichts mitbekommen und die Videos erst später auf seinem Handy entdeckt haben – dann habe sie viele gelöscht. Dennoch ging sie immer wieder zu ihm zurück, verkaufte später seine Drogen an ihre eigene Kundschaft.
Nur in einem, aber schwerwiegenden Vorwurf hat der Angeklagte deutlich widersprochen: Dass er eine andere Freundin zum Sex zu dritt gezwungen haben soll. Das sei vorher besprochen worden und einvernehmlich passiert. Am 11. Februar 2026 soll plädiert und ein Urteil gesprochen worden.
Den Stein ins Rollen brachten die Eltern des Rathenower Mädchens, das nach Erzählungen ihrer Freundin nach dem „Einwerfen“ von Blue Punisher mindestens achtmal umgekippt und wieder aufgewacht sei. Sie hätte sich verzweifelt und ohnmächtig gefühlt, den Rettungsdienst aber nicht verständigt, so der Ermittlungsführer. Am nächsten Tag hätten sie erneut die Pillen gekauft und genommen. Über die beiden Mädchen aus guten familiären Verhältnissen führten die Ermittlungen zum Angeklagten – und zu gleichaltrigen Konsumentinnen aus Jugendnotunterkünften und Kinderheimen.





