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Donnerstag, 16. April 2026

Drogenhandel und Sex mit Minderjährigen​ in Brandenburg an der Havel und Rathenow

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Ehe zivilrechtliche Konflikte unter Nachbarn vor Gericht verhandelt werden können, kommen Friedensrichter bzw. Schiedspersonen zum Einsatz. Im Amt Rhinow wird Verstärkung für Gunda Wernsdorf gesucht. Symbolfoto: René Wernitz / Archiv

Im Sommer 2023 starb eine junge Rathenowerin an der Ecstasy-Pille “Blue Punisher”. Zwei Jahre später probieren erneut zwei junge Mädchen die gefährliche Chemo-Droge. Von Ingmar Höfgen

Eines fällt in Ohnmacht, wacht wieder auf, wird wieder ohnmächtig. Zuletzt stand ihr mutmaßlicher Drogendealer aus Brandenburg an der Havel vor Gericht.​

Die beiden Mädchen, im Sommer 2025 nur 13 und 15 Jahre alt, waren nicht die einzigen minderjährigen Kundinnen des angeklagten Brandenburgers. Am Mittwoch, 28. Januar, dem vierten Verhandlungstag, räumte der 21-Jährige über seinen Anwalt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend ein. Demnach verkaufte er an fünf Minderjährige aus der Umgebung über mehrere Monate Cannabis und zahlreichen Chemo-Drogen und Tabletten. Mehrfach erwähnte sein Anwalt, dass die Jugendlichen seinen Mandanten angesprochen hätten – einmal sogar auf dem Campusfest der Technischen Hochschule Brandenburg. Die Minderjährigen, fast alles Mädchen, erzählten, sie hätten an seinem Instagram-Status sehen können, was er alles im Angebot hat.

Mit zwei minderjährigen Mädchen war der Angeklagte auch in Beziehungen und konsumierte mit ihnen gemeinsam Drogen – das ist strafbar. Eines der Mädchen, heute 16, beschrieb ihre Versuche, von den Drogen und vom Angeklagten immer wieder loszukommen, was ihr trotz Therapieversuchen über Monate hinweg nicht gelang. Die Wohnung, in der beide lebten, sei immer voll mit Minderjährigen gewesen, die dort abhingen und auch Drogen konsumierten, sagte sie. Den gemeinsamen Sex nahm der Angeklagte öfter per Handy auf und teilte die Aufnahmen auch mit anderen. Deshalb ist der Mann auch wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften angeklagt. Davon will das Mädchen lange nichts mitbekommen und die Videos erst später auf seinem Handy entdeckt haben – dann habe sie viele gelöscht. Dennoch ging sie immer wieder zu ihm zurück, verkaufte später seine Drogen an ihre eigene Kundschaft.

Nur in einem – schwerwiegenden –  Vorwurf hat der Angeklagte deutlich widersprochen – dass er eine andere Freundin zum Sex zu dritt gezwungen haben soll. Das sei vorher besprochen worden und einvernehmlich passiert.

Einen Tag vor seinem 22. Geburtstag fiel am Landgericht Potsdam das Urteil gegen einen Brandenburger Drogenhändler. Er soll für fünf Jahre und drei Monate in Haft.

45 Minuten dauerte die Urteilsbegründung am Mittwoch, 11. Februar, und sie orientierte sich an den verschiedenen Mädchen, die bei Dean B. Drogen kauften. Insgesamt sechs Minderjährige holten sich bei ihm Cannabis und verschiedene Pillen. Wie alt sie waren, war ihm nach Überzeugung des Gerichts jeweils bewusst. Mal handelte er gewerbsmäßig, um auch seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Mal reichte er auch einfach etwas rüber, weil er mit den Mädchen in einer Beziehung war. Drogen, Sex, oft zusammen – dieses Leben ist für ihn erstmal vorbei. Seit Juli 2025 sitzt er in Untersuchungshaft, und dort bleibt er wegen Fluchtgefahr auch bis auf Weiteres.

Verurteilt wurde der weitgehend geständige B. über 60-mal wegen verschiedenster Drogendelikte. Neben dem Verkauf von Cannabis und Betäubungsmitteln und dem Überlassen zum sofortigen Gebrauch wog am schwersten, dass er eine Minderjährige zum Weiterverkauf von Amphetaminen bewegen konnte. Hier entschied das Gericht mit drei Jahren und drei Monaten auf die höchste Einzelstrafe, von der ausgehend es dann wegen der anderen Taten bei einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten landete.

Verurteilt wurde B. dabei auch wegen Herstellens eines jugendpornografischen Werkes. Dass er dabei seine damalige Partnerin auch vergewaltigte, davon konnte sich die 4. Strafkammer nicht zweifelsfrei überzeugen. Von diesem Vorwurf wurde B. freigesprochen. Für Eltern ist das alles wohl der Horror schlechthin, aber Pubertierende sind neugierig oder, trotz aller gesetzlichen Verbote, schon längst mit Drogen in Kontakt gekommen. Erstaunlich war, wie lange B. ungehindert und unbemerkt über Instagram verkaufen konnte.

Viele Vorwürfe, die vor B.s 21. Geburtstag liegen, stellte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld ein, und umging somit die Frage, ob Jugendstrafrecht anwendbar sein könnte – und beantragte neun Jahre Haft. B.s Verteidiger Jens Posern hatte auf eine bewährungsfähige Strafe plädiert, also maximal zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zufall oder nicht: Auch B.s Bruder sitzt derzeit in Untersuchungshaft – wegen ähnlicher Vorwürfe des Drogenhandels. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Den Stein ins Rollen gebracht hatten die Eltern des Rathenower Mädchens, das nach Erzählungen ihrer Freundin nach dem “Einwerfen” von Blue Punisher mindestens achtmal umgekippt und wieder aufgewacht sei. Sie hätte sich verzweifelt und ohnmächtig gefühlt, den Rettungsdienst aber nicht verständigt, erinnerte sich der Ermittlungsführer. Am nächsten Tag hätten sie erneut die Pillen gekauft und genommen. Über die beiden Mädchen aus guten familiären Verhältnissen führten die Ermittlungen dann zum Angeklagten – und zu gleichaltrigen Konsumentinnen, die in Jugendnotunterkünften und Kinderheimen lebten.

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