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Donnerstag, 16. April 2026

Biberstreit geht weiter

gerichtssaal

Geht der Streit um die überschwemmten Flächen im Naturschutzgebiet Gränert noch ein paar Jahre weiter – oder kann sich das Land zu einer Entschädigungszahlung für Biberschäden durchringen? Nach einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist weiterhin alles offen.

Am Ende, nach über zwei Stunden mündlicher Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, liegt plötzlich ein Vergleichsvorschlag von fünf Richtern auf dem Tisch. Es ist nicht der erste in den vergangenen Jahren, aber vielleicht ist er dieses Mal annehmbar? 70.000 Euro soll das Land Brandenburg für die Vernässung durch Biberschäden zahlen, dazu kommen Zinsen, weil die ursprüngliche Klage ins Jahr 2009 zurückreicht. Etwa 120.000 Euro insgesamt, rechnet der Vertreter des brandenburgischen Umweltministeriums knapp zusammen. Viel “Aber” kommt zuerst von ihm, wie auch vorher von der Justiziarin der Stadt Brandenburg an der Havel. Aber sie nehmen den Vorschlag des obersten deutschen Verwaltungsgerichts mit in ihre Behörden.

“Jede Seite muss eine Kröte schlucken, das ist das Wesen des Vergleiches”, sagte Richterin und Gerichts-Vizepräsidentin Susanne Rublack am Donnerstag, 26. Februar, “ich will hier nicht pathetisch werden, aber wir haben hier alle eine Verantwortung, die Verfahren zu einem vernünftigen Ende zu bringen”. Einen Monat haben das Land und die Stadt Zeit, sich zu erklären. Friedrich von Brünneck, der langjährige Anwalt des inzwischen verstorbenen Klägers Eberhard Schneider, signalisierte bereits Zustimmung, obwohl es deutlich weniger Geld ist als beim letzten OVG-Vorschlag von 2021.

Der Fall ist alt, wohl auch nicht selten, aber in seiner Dimension ungewöhnlich. Die Kurzfassung lautet: Ein Eigentümer darf den Biber nicht vertreiben, muss der Vernässung von 65 seines rund 229 Hektar großen Waldes im Naturschutzgebiet hinnehmen – und soll dafür nicht entschädigt werden. Seit 2004 beschäftigen die Biber im Forstgebiet Gränert nahe Brandenburg an der Havel die Gerichte. 2011 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Schreiber Biberdämme nicht entfernen darf. 2018 sah es einen Entschädigungsanspruch grundsätzlich als gegeben an, und schickte die Akten zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zurück. Am Donnerstag, weitere acht Jahre später, war das Bundesverwaltungsgericht aber wieder am Zuge.

Während des Gerichts-Ping-Pongs ist Eberhard Schneider, geboren in Brandenburg an der Havel, Finanzrichter in Niedersachsen im Oktober 2025 verstorben. „Ich werde in Kürze 88 Jahre alt, ich werde den Ausgang dieses Verfahrens nicht mehr erleben“, bedauerte der Kläger im Herbst 2024 am Telefon gegenüber dem Autor, „ich möchte meinem Sohn nicht so einen Prozess als Erbe hinterlassen.“ So ist es jetzt dennoch gekommen. Seine Witwe als Erbin und sein Sohn Günther kamen am Donnerstag nicht zur Verhandlung aus Hannover nach Leipzig. Die Fläche hatte Schneider von der BVVG 1996 gekauft, nachdem die Rückübertragung enteigneten Grundes nicht gelang.

30 Jahre später, bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig, geht es um die Frage, wie weit man Beschädigungen seines Eigentums durch staatlich gewollte Maßnahmen, wie den Naturschutz, entschädigungslos hinnehmen muss. Das OVG prüfte Paragraph 68 des Bundesnaturschutzgesetzes und meinte im Herbst 2024, dass dies bei knapp 30 Prozent vernässter Fläche nicht unzumutbar wäre. Die Richter in Leipzig sahen es anders, stellten jetzt auf die vorherige Nutzung und die Schäden auf Teilflächen ab und nahmen auch das riesige Areal in den Blick und die Gleichbehandlung bei kleineren Flächen.

Ein Urteil sprechen müssen die Richter nur, wenn der Vergleich nicht zustande kommt. Dann droht die Zurückverweisung an das OVG. Richterin Rublack rechnet dann mit weiteren Jahren und einer schwierigen, umfangreichen und teuren Sachverhaltsaufklärung – die bisher, trotz der vielen Jahre, aus Sicht der OVG-Richter nicht notwendig war. Das alles entscheidet sich am 25. und 26. März.

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