BGH bestätigt lange Haftstrafen für rumänische Arbeiter wegen versuchten Mordes
Es war eine brutale Auseinandersetzung unter rumänischen Arbeitern am Brandenburger Mittelweg, bei der Ende April 2024 ein Mann nur knapp überlebte.
Am Ende eines gemeinsamen Grill- und Trinkabends steckte eine 20 Zentimeter lange Klinge mitten im Gesicht eines Mannes. Sie ging nur denkbar knapp an seiner Halsschlagader vorbei – nur mit viel Glück entkam er dem Tod.
Ende Mai 2025 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Potsdam deshalb zwei damals 50 und 33 Jahre alte Männer wegen zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu je zwölf Jahren Haft.
Die 1. Strafkammer in der Landeshauptstadt war überzeugt davon, dass Mikai G. nachts Familienmitglieder aus Hannover um Hilfe rief. Einer der Hannoveraner wurde gemeinsam mit G. verurteilt. „Es ging nicht um Abholung, sondern um Abrechnng“, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen damals bei der Urteilsbegründung.
Er widersprach damit dem Ansatz der Verteidiger, dass sich der Mann wegen der Streitereien nur abholen lassen wollte und die Situation dann unvorhergesehen eskalierte. Ein anderer Arbeiter wurde schwer an der Lunge verletzt – der zweite versuchte Mord.
Am 19. März hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig den Urteilsspruch bestätigt und die Revisionen ohne nähere Begründung verworfen, wie er auf Nachfrage mitteilte. Ein dritter Mittäter wurde während des damals stattfindenden Strafprozesses gefasst und in einem separaten Verfahren wenige Monate später für zehn Jahre hinter Gitter geschickt. Über sein Rechtsmittel hat das höchste deutsche Strafgericht noch nicht entschieden.





