Auf Hohennauener-Ferchesarer See: Nüchterner Mann übernahm nach Polizeikontrolle das Hausboot
Verstärkte Kontrollen der Wasserschutzpolizei zwischen Rathenow und Hohennauen: hier eine Bilanz der Aktion vom Wochenende
Zunächst das Positive: alle per Messgeräte anvisierten Boote hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Wasserschutzpolizei musste mit Zuwiderhandlungen rechnen, da laut Bürgerhinweisen in diesem Bereich der Unteren Havel mit Hohennauener Wasserstraße und angrenzenden Seen häufig rücksichtslose Sportbootführer umherrasen sollen.
Beim Thema Alkohol stoppten Wasserschutzpolizisten die Fahrt eines Hausbootes auf dem Hohennauener-Ferchesarer See. Es war mit mehreren Männern besetzt, die augenscheinlich auch Alkohol konsumierten. Der 56-jährige Fahrer des führerscheinfreien Mietbootes kam aus Magdeburg und gab bei der Kontrolle zu, kurz zuvor ein Bier getrunken zu haben, was die Polizisten auch rochen. Es war wohl noch mehr Alkohol. Der Mann pustete sich auf 0,6 Promille – eindeutig zu viel, um ein Boot zu fahren. Auf Wasserstraßen gelten dieselben Grenzwerte wie auf der Straße, wo ab 0,5 Promille nicht mehr am Verkehr teilgenommen werden darf. Ein noch nüchterner Fahrgast übernahm das Mietboot.
Bei weiteren Kontrollen von Sportbooten musste jedes dritte Boot beanstandet werden. Mal hatten die Sportbootführer nicht alle Bootspapiere oder Führerscheine mit dabei. Bei anderen waren die Kennzeichnungen am Boot nicht ordnungsgemäß sichtbar, und ein Boot war an einem Baum festgemacht, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Ein Sportbootfahrer kam den Polizeibooten nach Sonnenuntergang, im Dunkeln und ohne Nachtbeleuchtung, entgegen was natürlich gefährlich und auch teuer ist. 55 Euro Verwarngeld waren direkt vor Ort fällig.
Ein besonderes Auge hatten die Wasserschutzpolizisten auch auf den Natur- und Umweltschutz entlang der Gewässer. Im Uferbereich des angrenzenden Naturschutzgebietes Untere Havel Nord, zwischen den Rathenower Ortsteilen Göttlin und Grütz, stellten die Polizisten den Feuerschein eines offenes Lagerfeuers fest. Hier missachteten die beiden angetroffenen Angler gleich mehrere Vorschriften des Naturschutzgesetzes: Neben dem verbotenen Feuer war auch ihr Hund nicht angeleint, das Auto, mit dem sie gekommen waren, hatte in dem Gebiet ebenfalls nichts zu suchen, und das Übernachtungszelt sprach deutlich für ein unerlaubtes Campen im Naturschutzgebiet. Das Feuer wurde abgelöscht, die Personalien erhoben und der Unteren Naturschutzbehörde zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zugeleitet.
Auch zukünftig will die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West die schiffbaren Gewässer bis zur Landesgrenze regelmäßig bestreifen und spezielle Kontrollen in der Sportbootschifffahrt sowie im Umwelt- und Naturschutz durchführen.





