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Samstag, 18. Juli 2026

100 km/h auf Feldweg bei Ketzin/Havel?

Ketzin/Havel
Eine mit wenig Schnee bedeckte unbefestigte Straße, rechts ist ein Andreaskreuz an einem unbeschrankten Bahnübergang zu sehen.
Schilderstreit am einmündenden Knoblaucher Weg am ehemaligen Lindenhof, auf dem theoretisch 100km/h gefahren werden könnten - wenn es nicht eine unbefestigte Buckelpiste wäre. Foto: Wolfgang Balzer

Schilderstreit um Geschwindigkeiten und die Sichtachse einer Bahnstrecke produziert eine Bauverbotszone bei Ketzin/Havel. An einer absurden, allerdings aber theoretisch richtigen, Begründung in Verbindung mit einem Schilderstreit scheint die künftige Nutzung des ehemaligen Lindenhofes in der Nähe von Vorketzin an der Straße von Ketzin/Havel nach Nauen zu scheitern. Hier sollen auf den 6.348 Quadratmetern die vorhandenen Gebäude saniert und später als Unterkünfte für den zeitweiligen Aufenthalt von Arbeitnehmern einer Personalagentur und für den Agrotourismus genutzt werden. 

​Der Grund des möglichen Scheiterns: Auf dem teils stark ausgefahrenen Feldweg vom ehemaligen Dorf Knoblauch zur Straße könnten, da Außerorts, nach dem Argument der Havelländischen Eisenbahn AG (theoretisch) 100 km/h gefahren werden. Und das erfordere so genannte Sichtdreiecke vor der unbeschrankten Bahnstrecke freizuhalten, die hier vorbei an den Gebäuden und parallel zur Straße verläuft. Bei den theoretisch zulässigen 100 km/h wären das 200 Meter Sichtfreiheit. Das würde an dieser Stelle keinerlei Bebauung zulassen, ja diese sogar in einer Bauverbotszone liegen. Damit wäre die geplante Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes für die Sanierung und Nutzung sinnlos. 

Doch da gäbe es eine sehr einfache Lösung: Die Aufstellung eines Schildes auf dem Knoblaucher Weg zur Begrenzung der Geschwindigkeit vor der Bahnstrecke. Einen entsprechenden Antrag der Stadt lehnte der Landkreis ab. Die Begründung: Auf dem ausgefahrenen Feldweg könnten sowieso nicht mehr als 20 km/h gefahren werden. 

Was auch tatsächlich so ist. Deshalb sollten die Stadtverordneten im Dezember letzten Jahres beschließen, wegen des nicht möglichen Freihaltens der Sichtdreiecke vor der Bahnstrecke das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Was vertagt wurde, um doch noch eine Einigung mit dem Landkreis zu erreichen. Mit Stand vom 16. Februar ruht das Verfahren noch, da bis dahin keine endgültige Entscheidung bei der Stadt vorliegt.

Text: Wolfgang Balzer

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