Mieten im Landkreis Teltow-Fläming: Neue Erhebung läuft seit September 2026
Die Mieten werden systematisch untersucht, um Richtwerte für die Kosten der Unterkunft zu ermitteln, die für Empfänger von Bürgergeld übernommen werden.
Im September 2026 hat die systematische Untersuchung der Mietentwicklung in Teltow-Fläming im Auftrag des Landkreises begonnen. Die Ergebnisse sollen eine aktuelle und rechtssichere Grundlage dafür zu schaffen, welche Miethöhen bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII künftig als angemessen gelten. Zur Übernahme dieser Kosten für Unterbringung und Heizung ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet. Welche Kosten allerdings als angemessen gelten, hängt vor allem vom örtlichen Mietniveau ab. Die geltenden Richtwerte sollen den Wohnungsmarkt im Kreis widerspiegeln, weshalb nun die Untersuchung gestartet wurde, mit der das Hamburger Unternehmen Koopmann Analytics beauftragt wurde.
Die Erhebung der Daten beginnt mit einer Befragung zufällig ausgewählter Vermieter. In einem späteren Schritt werden auch Mieter einbezogen. Die jeweils ausgewählten Personen werden dafür von der Kreisverwaltung angeschrieben und erhalten alle notwendigen Informationen zur Erhebung. Dabei besteht nun erstmals auch die Möglichkeit, die Fragen online zu beantworten. Die Kreisverwaltung bittet alle angeschriebenen Personen um ihre Mitarbeit. Denn nur mit einer hohen Beteiligung kann die Datensammlung am Ende auch ein realistisches Bild der tatsächlichen Mietverhältnisse in Teltow-Fläming erzeugen.
Ergebnisse Anfang 2027
Die Ergebnisse der Erhebung, deren Methodik datenschutzrechtlich geprüft wurde, sollen im Januar 2027 veröffentlicht werden. Auf ihrer Grundlage werden die künftig geltenden Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Teltow-Fläming ermittelt und festgelegt.





