Mit 2,08 Promille auf der Havel: Polizei stoppt betrunkenen Sportbootfahrer
Mit mehr als zwei Promille war ein 39-Jähriger am Sonntagabend mit einem Sportboot auf der Potsdamer Havel unterwegs. Die Wasserschutzpolizei zog den Mann in der Ortslage Werder (Havel) aus dem Verkehr.
Bei einer Kontrolle bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Schiffsführer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille.
Der 39-Jährige musste die Polizisten anschließend zur Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus begleiten. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Gegen den Mann wurde zudem eine entsprechende Anzeige aufgenommen.
Polizei warnt: Alkohol ist auch auf dem Wasser gefährlich
Die Polizei weist darauf hin, dass die Alkoholgrenzen auf dem Wasser grundsätzlich denen im Straßenverkehr entsprechen. Ab 0,5 Promille ist es verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen.
Bereits ab 0,3 Promille kann es strafrechtliche Konsequenzen geben, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen auftreten – also beispielsweise Anzeichen von Fahrunsicherheit.
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt ein Schiffsführer als absolut fahruntüchtig. Damit gelten auf dem Wasser ähnliche Regeln wie im Straßenverkehr.
Die Vorschriften betreffen dabei nicht nur klassische Sportbootfahrer. Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-up-Paddler müssen die Alkoholgrenzen beachten.
Der aktuelle Fall auf der Potsdamer Havel zeigt damit erneut: Wer alkoholisiert ein Wasserfahrzeug führt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Menschen auf dem Wasser.





